Wir sind für einmaligen Geldspenden sehr dankbar, wissen wir sie doch als ein starkes Zeichen des Vertrauens und der Zustimmung für eines unserer Projekte zu schätzen. Dies auch auf dem Hintergrund, dass viele Spenderinnen und Spender eine Fülle von guten Projekten unterstützen, und von daher den Spendenzweck oft wechseln. Mit einer Einzelspende ist eine zweckgebundene oder eine allgemein Unterstützung möglich.
Umso mehr freuen wir uns, wenn Sie als Einzelspender oder Einzelspenderin diesmal auch den Förderverein der Johanneskirche mit einer Spende unterstützen! Herzlichen Dank dafür!
Spenden sind steuerlich absetzbar. Ab einem Jahresspendenbetrag von mindestens 20 Euro erhalten Sie automatisch eine Jahresspendenquittung im Januar/Februar des nächsten Jahres. Auf Wunsch auch vorher.
Die Grundlage einer Mitgliedschaft ist die Vereinssatzung (Auszug)
§2 Zweck des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar-gemeinnützige- mildtätige — kirchliche Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Zweck des Vereins ist, die Erhaltung der Johanneskirche, 35390 Gießen, Goethestraße 14,
(3) Die Existenz des Vereins ist zeitlich unbegrenzt. Sein Bestand wird durch das Ausscheiden einzelner Mitglieder nicht begrenzt
Eine Privatperson kann für eine gemeinnützige Organisation - wie z.B. dem Förderverein der Johanneskirche Gießen - zum Spendensammler werden. Die betreffende Person bittet dann im persönlichen Umfeld (Familie, Freunde, Bekannte u.a.) anstelle von Geschenken für sich um Spenden für den Erhalt der Johanneskirche Gießen. Diese Spenden werden Anlassspenden genannt. Geeignete besondere Anlässe finden sich im Leben eines Menschen Person viele: Geburt, Taufe oder Konfirmation eines Kindes, Hochzeit, (runder) Geburtstag, Jubiläum (z.B. Goldene Hochzeit), Ruhestand etc. Immer mehr Menschen verzichten zu diesen Anlässen auf Geschenke, da sie materiell gut versorgt sind.
Eine besondere Erscheinungsform der Anlassspende ist die Trauerspende, auch Kondolenzspende oder Kranzspende genannt. Zum Anlass einer Beerdigung wird (z.B. in der Todesanzeige) gebeten, von Blumen und Kränzen bei der Beerdigung abzusehen. Vielmehr könnte der Gegenwert dem Förderverein der Johanneskirche zugute kommen, wenn der Verstorbene dieser Kirche zu Lebzeiten verbunden war.
Neben Privatpersonen können auch Firmen um Anlassspenden zu besonderen Unternehmensanlässen (z.B. Unternehmensjubiläen) bitten.
Wenn diese Art der Unterstützung unseres Fördervereins für Sie von Interesse ist, unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung! Spenden sind zweckgebunden für ein Projekt oder als ganz allgemeine Unterstützung möglich. Herzlichen Dank!
Spenden sind steuerlich absetzbar. Ab einem Jahresspendenbetrag von mindestens 20 Euro erhalten Sie automatisch eine Jahresspendenquittung im Januar/Februar des nächsten Jahres. Auf Wunsch auch vorher.
Mit einer Dauerspende können Sie die Ziele des Fördervereins zum Erhalt der Johanneskirche regelmäßig (monatlich, quartalsweise oder jährlich) zweckgebunden für ein Projekt oder ganz allgemein unterstützen. Eine Dauerspende gilt für eine unbestimmte Zeit, bis auf Widerruf. Diese Spende können Sie in Form einer Lastschrifteinzugsermächtigung oder eines Dauerauftrages erteilen.
In der Regel werden Dauerspender auch zu Mitgliedern, da sie das Projekt nachhaltig fördern möchten und sich stark mit den Zielen des Vereins identifizieren. Wenn Sie hier dazu gehören wollen, freuen wir uns über einen Kontakt.
Spenden sind steuerlich absetzbar. Ab einem Jahresspendenbetrag von mindestens 20 Euro erhalten Sie automatisch eine Jahresspendenquittung im Januar/Februar des nächsten Jahres. Auf Wunsch auch vorher.
Unter einer Spende versteht man eine freiwillige Leistung, die ohne Gegenleistung gegeben wird. Von daher ist es auch für Firmen und Unternehmen möglich, die Arbeit des Fördervereins zu unterstützen.
Allerdings nur dann, wenn das Unternehmen mit einer Spende seine eigenen Unternehmensziele und idellen Werte bedienen kann. Hier gibte es in Bezug zur Johanneskirche Gießen sehr starke Schnittmengen im Bereich der Regionalität,der Lokalgeschichte und des kulturellen Lebens. Mit einer Unternehmensspende ist sowohl eine zweckgebundene als auch eine allgemeine Unterstützung möglich.
Spenden sind i. d. R. steuerlich absetzbar. Ab einem Jahresspendenbetrag von mindestens 20 Euro erhalten Sie automatisch eine Jahresspendenquittung im Januar/Februar des nächsten Jahres. Auf Wunsch auch vorher.
Es gibt die Möglichkeit, über den eigenen Tod hinaus, den Erhalt der Johanneskirche - und damit ihren Dienst an den Menschen der Stadt und der Region - mit einem Nachlass zu sichern. So gestalten Sie über den eigenen Tod hinaus die Zukunft vieler Menschen mit, welchen das gottesdienstliche, kulturelle und gesellschaftliche Wirken aus der Johanneskirche Gießen wichtig. Denn in der Johanneskirche haben Mut, Hoffnung und Ewigkeit ein zu Hause!
Es lohnt sich zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass das Erbe auch in Ihrem Sinne eingesetzt wird. Den Nachlass geregelt zu haben, verschafft auch Zufriedenheit und innere Ruhe, denn alles ist dann nach Ihren Vorstellungen und Wünschen geregelt.
Eine Testaments- oder Erbschaftsspende ist eine Zuwendung, die eine Privatperson nach ihrem Tod durch ein Vermächtnis leistet. Ein bisheriger Spender wird zu einem Testamentspender wenn er sein Vermögen (oder einen Teil davon) nach seinem Tod einer oder mehreren gemeinwohlorientierten Organisationen als Erbschaft oder Vermächtnis in Form einer Spende und/oder einer Stiftung bzw. Zustiftung zuwendet.
Sponsoring ist eine zweck- bzw. zielbezogene Zusammenarbeit zwischen einem Sponsor und einem Gesponserten. In Sinne dieser Defintion bietet sich der Förderverein der Johanneskirche Gießen - sofern es zu einvernehmlichen und satzungsgemäßen Vereinbarungen kommt - als Partner eines potentiellen Sponsors an.
Der Sponsor überlässt dem Förderverein Geld, Sachzuwendungen oder Dienstleistungen. Der Förderverein gewährt dem Sponsor eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung wie z.B. eine Logo-Platzierung auf Veranstaltungsplakaten oder auf der Website, Namens-Nennung in Veröffentlichungen u.a. Sofern eine Gegenleistung die Eigentümerrechte der beiden Johanneskirchengemeinden Johanes und Lukas betrifft, werden diese in die Vertragsklärung eingebunden.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf!
Der Förderverein der Johanneskirche organisiert in unregelmäßigen Abständen Benefizkonzerte und kulturelle Veranstaltungen wie z. B. Ausstellungen oder Vorträge. Dies geschieht In terminlicher und inhaltlicher Abstimmung mit den Johanneskirchen-Gemeinden Lukas und Johannes als Hausherrinnen und der Kantorei, die ebenfalls Konzerte veranstaltet.
In diesem Kontext ist der Förderverein offen für Anfragen potentieller anderer Veranstalter für musikalische und/oder künstlerische Kooperationsprojekte, sofern das Veranstaltungsformat den Regularien der Kirche für Veranstaltungen in Kirchenräumen entspricht (z.B. keine parteipolitischen Veranstaltungen).
Wenn Sie Interesse an einer Kooperationsveranstaltung haben, freuen wir uns über Ihren Anruf! Bitte beachten Sie dabei einen längeren zeitlichen Vorlauf und auch den Anspruch des Fördervereins, am zu erwartenden Benefit zum Erhalt der Johanneskirche mit beteiligt zu sein.